Wie stellen sie den Einhalt der DSGVO sicher?

2019-02-28T21:24:40+00:0028. Februar 2019|

Laut BDSG / DSGVO darf die Videoüberwachung nicht den öffentlichen Verkehrsbereich erfassen. Zudem muss der Überwachungsbereich eindeutig gekennzeichnet sein. Öffentliche Bereiche grenzen wir softwaretechnisch datenschutz- und compliance-konform aus. Eine gesetzeskonforme Kennzeichnung des Videoüberwachungsbereiches erfolgt zudem über großflächige Banner und DSGVO konformer Beschilderung, die gleichzeitig auch Abschreckungseffekt erzielen.

Wer hat Zugriff auf das Bildmaterial?

2019-02-28T21:23:49+00:0028. Februar 2019|

Das Videomaterial wird in der Kamera vor Ort verschlüsselt gespeichert und nur im Falle eines Alarms durch die integrierte Erkennungssoftware an unsere Leitstelle verschlüsselt übertragen. Dort hat ausschließlich unser geschultes Leitstellenpersonal Zugriff auf die Bilder.

Werden Bilder/Videos im Ereignisfall gespeichert und wenn ja in welcher Qualität?

2019-02-28T21:22:55+00:0028. Februar 2019|

Eine Bildspeicherung ist zur Dokumentation und ggf. zur Unterstützung der polizeilichen Ermittlungsarbeit sinnvoll. Die Speicherung sollte redundant im Gerät und in der Alarmzentrale erfolgen, wobei eine Speicherung im Mindeststandard HD erfolgen sollte. Wir speichern im Standardturm mit einer Auflösung von 5 Megapixeln. Die Speicherdauer der Daten unterliegt gesetzlichen Vorgaben. Gern richten wir uns auch [...]

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