Bezahlung unter Mindest- und Tariflohn ist auch ein Risiko für den Auftraggeber

Immer wieder kommt es auf Baustellen zu Diebstahl und Vandalismus – die Anzahl solcher Vorfälle ist in den vergangenen Jahren gestiegen. Vor diesem Hintergrund gewinnen Sicherheitsmaßnahmen an Bedeutung. Oftmals greifen Verantwortliche auf den klassischen personellen Wachdienst zurück, um die Baustelle zu schützen. Ein vermeintlich günstiges Angebot kann hier schnell zum Risiko werden. So entdeckten Beamte bei einer Großrazzia in Norddeutschland zahlreiche Sicherheitskräfte, die mit gefälschten Papieren an Wachfirmen vermittelt und illegal beschäftigt waren. Ihre Bezahlung lag deutlich unter Mindest- und Tariflohn. Dies hat auch für den Auftraggeber erhebliche Folgen.

Zum einen stellt sich die Frage, ob ein effektiver Schutz der zu bewachenden Fläche überhaupt gegeben ist. Zugleich steht der Auftraggeber gemäß Arbeitnehmerentsende- und Mindestlohngesetz in der Haftung. Bei einer Kontrolle ist somit mit spürbaren Strafzahlungen zu rechnen – das vermeintlich günstige Angebot für die Baustellensicherheit wird dann schnell teuer. Auch eine eingeholte Tariftreueerklärung schützt in diesem Zusammenhang übrigens nicht vor Strafe. Denn die aktuelle Rechtsprechung sieht in solchen Fällen eine erhebliche Mitverantwortung auf Seiten des Auftraggebers. Neben dem finanziellen Schaden führen der Steuer- und Sozialversicherungsbetrug und der Verstoß gegen das Mindestlohngesetz zu einem Imageverlust.

Die Risiken, die mit der Beauftragung eines günstigen Wachdienstes einhergehen, lassen sich vermeiden: Sicheren Schutz bei reduzierten Kosten bietet Video Guard Professional. Das mobile Videoüberwachungssystem arbeitet lückenlos – bei rund einem Fünftel der Kosten, die für einen personellen Wachdienst anfallen würden.

Video Guard Professional stellt eine kostengünstige und effektive Alternative zu personellen Wachdiensten dar. Das Risiko, in eine Haftungsfalle aufgrund von Verstößen gegen Mindestlohn- und Tarifgesetze zu geraten und in diesem Kontext Imageverluste zu erleiden, wird damit ausgeschlossen.

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